Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wottschina
Wọttschina['vɔtʃ-; russ. »Erbgut«, »Stammgut«] die, in Russland vom 11. bis 18. Jh. Form des Grundbesitzes, auch Bez. für ein durch Erbteilung entstandenes Fürstentum. Die W. war im Unterschied zum Pomestje (Dienstgut) Privateigentum; unter Zar Iwan IV. z. T. konfisziert. 1714 erfolgte die Gleichstellung von W. und Pomestje.
Wọttschina['vɔtʃ-; russ. »Erbgut«, »Stammgut«] die, in Russland vom 11. bis 18. Jh. Form des Grundbesitzes, auch Bez. für ein durch Erbteilung entstandenes Fürstentum. Die W. war im Unterschied zum Pomestje (Dienstgut) Privateigentum; unter Zar Iwan IV. z. T. konfisziert. 1714 erfolgte die Gleichstellung von W. und Pomestje.