Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wohnungszwangswirtschaft
Wohnungszwangswirtschaft,Beschränkung der Vertragsfreiheit bei Begründung und Auflösung von Wohnraummietverhältnissen durch staatl. Eingriffe in Form von Mietpreisbindung, Mieterschutz und Wohnraumbewirtschaftung. Die 1946 zur Behebung des Wohnraummangels eingeführte W. wurde in der Bundesrep. Dtl. durch das Aufbau-Ges. vom 23. 6. 1960 schrittweise beseitigt. In den neuen Bundesländern wurde die frühere staatl. W. (Wohnraumlenkung) ebenfalls grundsätzlich beseitigt. Generell bestehen aber in Dtl. Mieterschutzvorschriften im BGB (Miete, soziales Mietrecht) sowie im sozialen Wohnungsbau Mietpreisbindungen (Kostenmiete) und Belegungsbindungen (Wohnberechtigungsschein).
Wohnungszwangswirtschaft,Beschränkung der Vertragsfreiheit bei Begründung und Auflösung von Wohnraummietverhältnissen durch staatl. Eingriffe in Form von Mietpreisbindung, Mieterschutz und Wohnraumbewirtschaftung. Die 1946 zur Behebung des Wohnraummangels eingeführte W. wurde in der Bundesrep. Dtl. durch das Aufbau-Ges. vom 23. 6. 1960 schrittweise beseitigt. In den neuen Bundesländern wurde die frühere staatl. W. (Wohnraumlenkung) ebenfalls grundsätzlich beseitigt. Generell bestehen aber in Dtl. Mieterschutzvorschriften im BGB (Miete, soziales Mietrecht) sowie im sozialen Wohnungsbau Mietpreisbindungen (Kostenmiete) und Belegungsbindungen (Wohnberechtigungsschein).