Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wohnungsmodernisierung
Wohnungsmodernisierung,Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allg. Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken (§ 3 Miethöhe-Ges. vom 18. 12. 1974). Der Vermieter kann bei W. die jährl. Miete um 11 % der für die jeweilige Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Von der W. ist die Instandsetzung zu unterscheiden, die Maßnahmen umfasst, die die Wohnung in einem Zustand erhalten oder diesen wiederherstellen, der einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter, soweit kein Härtefall vorliegt, nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung grundsätzlich dulden (§ 541 b BGB).
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