Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämi|e,staatl. Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus, die Bausparern nach Maßgabe des Wohnungsbau-Prämien-Ges. gewährt wird. Durch eine Prämie (Bausparprämie) gefördert werden Aufwendungen wie Beiträge an Bausparkassen, Beiträge aufgrund von längerfristigen Sparverträgen, sofern die eingezahlten Sparbeiträge und Prämien zum Bau oder Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung verwendet werden, wenn die Einkommensgrenze von 50 000 DM bzw. (für Ehegatten) 100 000 DM nicht überschritten wird und die Aufwendungen nicht als vermögenswirksame Leistungen gefördert werden. Die Prämie beträgt 10 % der Aufwendungen, insgesamt höchstens 1 000 DM jährlich (bei Ehegatten 2 000 DM).
Wohnungsbauprämi|e,staatl. Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus, die Bausparern nach Maßgabe des Wohnungsbau-Prämien-Ges. gewährt wird. Durch eine Prämie (Bausparprämie) gefördert werden Aufwendungen wie Beiträge an Bausparkassen, Beiträge aufgrund von längerfristigen Sparverträgen, sofern die eingezahlten Sparbeiträge und Prämien zum Bau oder Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung verwendet werden, wenn die Einkommensgrenze von 50 000 DM bzw. (für Ehegatten) 100 000 DM nicht überschritten wird und die Aufwendungen nicht als vermögenswirksame Leistungen gefördert werden. Die Prämie beträgt 10 % der Aufwendungen, insgesamt höchstens 1 000 DM jährlich (bei Ehegatten 2 000 DM).