Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein, der rechtl. Nachweis für die Bezugsberechtigung einer Sozialwohnung. Er muss bei der für das Wohnungswesen zuständigen Stelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung beantragt werden. Auf die Erteilung des W. besteht ein Rechtsanspruch, wenn die für den sozialen Wohnungsbau maßgebl. Einkommensgrenzen des § 25 des 2. Wohnungsbau-Ges. nicht überschritten werden.
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