Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wohlfahrt
Wohlfahrt,Sozialphilosophie, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte: Als sozialwiss. Begriff mit langer Tradition beschreibt W. ein Grundanliegen der Menschen (Wohl und Glück; das »Glücklichsein«) und findet sich heute v. a. in Komposita wie Wohlfahrtsstaat, Wohlfahrtsgesellschaft, Wohlfahrtstheorie und W.-Verband. Der moderne sozialwiss. W.-Begriff wird im Sinne von Lebensqualität interpretiert. Er steht für Lebensverhältnisse, die nach den zur Verfügung stehenden (Experten-)Kriterien als gut zu bezeichnen sind und die zugleich von den Menschen (im Sinne subjektiven Wohlbefindens) als gut beurteilt werden. Insgesamt lässt sich sagen, dass W. einen der höchsten Werte in modernen Gesellschaften darstellt, ähnlich wie Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit. Zum sozialphilosoph. Schlüsselwort wurde W. im 18. Jh., geriet jedoch als polit. W.-Konzept aufgrund der Erfahrungen der Frz. Revolution auch in Misskredit. So verwirklichte das oberste Exekutivorgan des frz. Nationalkonvents, der Wohlfahrtsausschuss, keine W., sondern wurde zum Instrument einer Schreckensherrschaft. Die in diesem Zusammenhang bereits 1791 von W. von Humboldt formulierte Befürchtung, »dass das Prinzip, dass die Reg. für das Glück und das Wohl, das physische und moralische, der Nation sorgen muss, unter allen Reg.-Formen, also auch in einer Rep., der ärgste ... Despotismus ist«, hat seither immer neu zu Forderungen nach einer Begrenzung der »Staatssorgfalt« gegenüber den Einzelmenschen geführt, wobei jedoch der Begriff W. selbst grundsätzlich positiv besetzt geblieben ist.
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