Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Witwerrente Witwenrente
Witwenrente, Witwerrente,Hinterbliebenenrente in der gesetzl. Unfallversicherung (Tod durch Arbeitsunfall) und der gesetzl. Rentenversicherung für den überlebenden Ehegatten. Bis zum 31. 12. 1985 gab es für Witwer nur einen Hinterbliebenenrentenanspruch, wenn die verstorbene Ehefrau den überwiegenden Beitrag zum Lebensunterhalt bestritten hatte. Seit 1. 1. 1986 werden Witwer und Witwen im Rentenanspruch gleichgestellt; allerdings werden Einkommen über einem Freibetrag zu einem Teil auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
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