Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wittum
Wịttum,im dt. MA. aus der Gabe des Mannes bei der Eheschließung hervorgegangene Witwenversorgung, auf die die Frau einen gesetzl. Anspruch hatte.
Wịttum,im dt. MA. aus der Gabe des Mannes bei der Eheschließung hervorgegangene Witwenversorgung, auf die die Frau einen gesetzl. Anspruch hatte.