Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wissenschaftsrat
Wissenschaftsrat,Abk. WR, 1957 aufgrund eines Verwaltungsabkommens zw. Bund und Ländern in der Bundesrep. Dtl. gegr. zentrales Beratungsgremium für die Förderung von Wiss. und Hochschulen; Sitz: Köln. Hauptaufgaben sind die Erarbeitung von Empfehlungen zur inhaltl. und strukturellen Förderung von Hochschulen, zum Hochschulbau, zu Wiss. und Forschung. - In der Schweiz wurde 1965 ein W. als beratendes Organ des Bundesrates für alle Fragen der nat. und internat. Wissenschaftspolitik gegr.; seit 1968 im Hochschulförderungs-Ges. verankert.
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