Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wissenschaftsfreiheit
Wissenschaftsfreiheit,die in Art. 5 Abs. 3 GG als Grundrecht gewährte Freiheit der Wiss., Forschung und Lehre. Die W. beinhaltet zum einen das Recht des einzelnen Wissenschaftlers auf wiss. Betätigung, wiss. Erkenntnis und ihre Verbreitung bzw. lehrmäßige Vermittlung und zum anderen die institutionelle Garantie der wiss. Hochschule (Univ.) und ihrer akadem. Selbstverw. An den Staat gerichtet enthält Art. 5 Abs. 3 GG den Verfassungsauftrag, Wiss. und Forschung zu pflegen; die Grenzen der W. sind nicht festgelegt.
Wissenschaftsfreiheit,die in Art. 5 Abs. 3 GG als Grundrecht gewährte Freiheit der Wiss., Forschung und Lehre. Die W. beinhaltet zum einen das Recht des einzelnen Wissenschaftlers auf wiss. Betätigung, wiss. Erkenntnis und ihre Verbreitung bzw. lehrmäßige Vermittlung und zum anderen die institutionelle Garantie der wiss. Hochschule (Univ.) und ihrer akadem. Selbstverw. An den Staat gerichtet enthält Art. 5 Abs. 3 GG den Verfassungsauftrag, Wiss. und Forschung zu pflegen; die Grenzen der W. sind nicht festgelegt.