Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsverfassung
Wirtschaftsverfassung,im verfassungsrechtl. Sinn Bez. für die in der Verf. verankerten normativen Aussagen über das Wirtschaftsleben. Das GG ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts »wirtschaftspolitisch neutral« und enthält keine geschlossene W. Insbesondere die Grundrechte der Berufsfreiheit, des Eigentums (samt Sozialisierungsermächtigung), der Koalitionsfreiheit, das Sozialstaatsgebot und die Vorschriften über das gesamtwirtschaftl. Gleichgewicht enthalten aber normative Vorgaben des Wirtschaftslebens, die die Freiheit des Gesetzgebers bei der (Um-)Gestaltung der Wirtschaft einschränken; sie werden häufig als Ausdruck einer »gemischten W.« angesehen. Heute wird die W. in der Bundesrep. Dtl. wesentlich auch durch das Recht der EG, v. a. durch ihre vier Grundfreiheiten (Freiheit des Warenverkehrs, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Kapitalverkehrs), bestimmt.
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