Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsverbände
Wirtschaftsverbände(Wirtschaftsvereinigungen), Zusammenschlüsse von Unternehmen gleicher oder artverwandter Branchen v. a. zur Vertretung der Interessen der Mitgl. gegenüber der Öffentlichkeit und staatl. Instanzen. Die W. gehören über ihre Zentral- und Spitzenorgane dem Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft (gegr. 1950; Bonn) an.
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