Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsunion
Wirtschaftsunion,Integration selbstständiger Staaten zu einem einheitl. Wirtschaftsgebiet, in dem Zölle und Handelshemmnisse im internen Verkehr von Produktionsfaktoren, Geld und Kapital beseitigt sind und ein gemeinsamer Außentarif gegenüber Drittstaaten gebildet wird (gemeinsamer Markt). Die Mitgl. der W. harmonisieren nicht nur Außenhandels- und Zollpolitik, sondern auch Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Darüber hinaus wird angestrebt, nat. Recht durch supranat. Recht abzulösen oder zu ergänzen. (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Benelux-Länder)
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