Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftssubjekt
Wirtschaftssubjekt,allg. jeder Teilnehmer am Wirtschaftsleben (z. B. Privatperson, jurist. Person, öffentlich-rechtl. Körperschaft); i. e. S. der Mensch als Gestalter und Träger des Wirtschaftsprozesses (als Produzent und Konsument, Investor und Sparer, Arbeitnehmer und Unternehmer). In der Wirtschaftswiss. werden die W. zu selbstständig handelnden Wirtschaftseinheiten (in der volkswirtschaftl. Gesamtrechnung auch Wirtschaftssektoren) zusammengefasst (private Haushalte, Unternehmen, Staat, in offenen Volkswirtschaften auch das Ausland).
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