Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht,allg. das Recht des Wirtschaftslebens, also das Vermögensrecht des BGB, das Handels-, Gesellschafts-, Wertpapier-, Börsen-, Versicherungsrecht, der gewerbl. Rechtsschutz und Teile des Verwaltungsrechts; i. e. S. das Recht der Wirtschaftslenkung: Sicherung, Beeinflussung und Steuerung des Wirtschaftslebens durch den Staat (u. a. das Steuer-, Kartell- und Mitbestimmungsrecht). Das nat. W. wird vom Recht der EG überlagert.
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