Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer(Bilanzprüfer), öffentlich bestellte und vereidigte Person, die befugt ist, betriebswirtsch. Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtsch. Unternehmen, vorzunehmen und zu bestätigen sowie ihre Auftraggeber steuerlich zu beraten und zu vertreten (§ 2 W.-Ordnung i. d. F. v. 5. 11. 1975). Voraussetzung für die Bestellung als W. ist i. d. R. der Abschluss eines jurist., wirtschaftswiss., techn. oder landwirtsch. Hochschulstudiums und eine fünfjährige Berufspraxis (davon vier Jahre Prüfungstätigkeit) sowie das Bestehen einer Prüfung vor einem von der obersten Landesbehörde eingerichteten Prüfungsausschuss.
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