Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftspolitik
Wịrtschaftspolitik,alle Maßnahmen staatl. Instanzen zur Gestaltung der Wirtschaftsordnung (Ordnungspolitik) und zur Beeinflussung der Struktur (Strukturpolitik) und des Ablaufs des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses (Allokations-, Stabilisierungs-, Verteilungspolitik; auch als Prozesspolitik bezeichnet). Die W. kann sich auf die gesamte Volkswirtschaft (allg. W.) oder auf Teilbereiche (spezielle W.) erstrecken. Träger der W. sind u. a. Parlament, Reg., Verw., Zentralbank. Wesentl. ordnungspolit. Ziel in marktwirtsch. orientierten Volkswirtschaften ist ein funktionsfähiger Wettbewerb; bedeutsam sind gerechte Vermögensverteilung und soziale Sicherheit; zu den stabilitätspolit. Zielen gehören v. a. angemessenes, stetiges Wirtschaftswachstum, hohes Beschäftigungsniveau, Preisniveaustabilität, außenwirtsch. Gleichgewicht (magisches Vieleck). Schwerpunkte der Allokationspolitik sind die Bereitstellung einer materiellen Infrastruktur und die Regulierung der Umweltnutzung. Das Ziel der W. in Dtl. ist im Stabilitätsgesetz festgeschrieben. (Geldpolitik, Konjunkturpolitik)
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