Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan,für einen bestimmten Zeitraum (Planungsperiode) von Wirtschaftssubjekten (private Haushalte, Unternehmen, Staat) aufgestellter Plan über die beabsichtigten wirtsch. Tätigkeiten und Ziele. Der W. von Unternehmen besteht i. d. R. aus versch. Teilplänen (Produktions-, Finanz-, Absatz-, Einkaufs-, Investitionsplan usw.). - In arbeitsteiligen Volkswirtschaften besteht eine Fülle von W., die aufeinander abgestimmt werden müssen. In Planwirtschaften sind die zentralen W. des Staates die Grundlage der gesamten Wirtschaftstätigkeit der Betriebe. In marktwirtsch. Systemen stellen die Wirtschaftssubjekte selbstständig Produktions- und Konsumpläne auf; die Koordination erfolgt über den Wettbewerb. Staatl. W. beziehen sich hier auf gesamtwirtsch. Größen (z. B. Raumordnung, Landesplanung) und zielen auf die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft auf der Grundlage von volkswirtsch. Gesamtrechnungen ab. (Planung, Haushaltsplan)
Wirtschaftsplan,für einen bestimmten Zeitraum (Planungsperiode) von Wirtschaftssubjekten (private Haushalte, Unternehmen, Staat) aufgestellter Plan über die beabsichtigten wirtsch. Tätigkeiten und Ziele. Der W. von Unternehmen besteht i. d. R. aus versch. Teilplänen (Produktions-, Finanz-, Absatz-, Einkaufs-, Investitionsplan usw.). - In arbeitsteiligen Volkswirtschaften besteht eine Fülle von W., die aufeinander abgestimmt werden müssen. In Planwirtschaften sind die zentralen W. des Staates die Grundlage der gesamten Wirtschaftstätigkeit der Betriebe. In marktwirtsch. Systemen stellen die Wirtschaftssubjekte selbstständig Produktions- und Konsumpläne auf; die Koordination erfolgt über den Wettbewerb. Staatl. W. beziehen sich hier auf gesamtwirtsch. Größen (z. B. Raumordnung, Landesplanung) und zielen auf die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft auf der Grundlage von volkswirtsch. Gesamtrechnungen ab. (Planung, Haushaltsplan)