Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftskriminalität,die Gesamtheit der Straftaten, die sich gegen die Wirtschaft richten. Der Begriff umfasst Straftaten nach dem Nebenstrafrecht (Wettbewerbs-, Steuer-, Embargo-, Insolvenz-, Börsen-, Warenfälschungs-, Bilanz- und sonstige Buchführungsdelikte, Preistreiberei u. a.) und aus dem StGB bestimmte Fälle des Betrugs, der Untreue und der Bestechung im Zusammenhang mit wirtsch. Vorgängen (Wechsel- und Scheckdelikte, Kreditbetrug, Betrug bei Ausschreibungen, Subventionsschwindel, Gründungs-, Abschreibungs- und sonstiger Zertifikatsschwindel, Computerkriminalität u. Ä.). Zur Verfolgung und Bestrafung (Wirtschaftsstrafrecht) sind z. B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet.
Literatur:
Müller, Rudolfu. Wabnitz, H.-B.: W. Eine Darstellung der typ. Erscheinungsformen mit prakt. Hinweisen zur Bekämpfung. München 31993.
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