Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung,Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der gewerbl. Wirtschaft (v. a. im internat. Maßstab), zur Unterstützung strukturschwacher Wirtschaftszweige und Regionen (Regionalförderung) sowie zur Förderung neuer, zukunftsträchtiger Ind.zweige. Instrumente der W. sind u. a. Finanzhilfen (Subventionen, Investitionszuschüsse, Kredite, Darlehen, Bürgschaften), Vergabe öffentl. Aufträge, steuerl. Maßnahmen, Verbesserung der Infrastruktur und der Standortbedingungen für unternehmer. Aktivitäten, arbeitsmarkt- und beschäftigungspolit. Maßnahmen. (Mittelstandspolitik, Regionalpolitik, Strukturpolitik)
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