Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Wirtschafts- und Sozial|ausschuss, Abk. WSA, beratendes Gremium der EG, das sich aus Vertretern versch. wirtschaftl. und sozialer Gruppen zusammensetzt. Die 222 Mitgl. des WSA werden vom Rat der EU auf vier Jahre ernannt; die Anzahl der Repräsentanten je Mitgl.-Staat hängt von der Größe der Länder ab und ist in Art. 258 EG-Vertrag (in der Fassung des Vertrages von Amsterdam) geregelt. Der WSA kann bzw. muss in bestimmten Fällen vom Rat der EU und von der Europ. Kommission gehört werden (fakultative bzw. obligator. Anhörung) und hat zudem das Recht, eigene Stellungnahmen abzugeben.
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