Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wirtschafts- und Finanzausschuss
Wirtschafts- und Finạnz|ausschuss,mit Beginn der dritten Stufe der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion (1. 1. 1999) eingesetztes Gremium, das nach Art. 114 EG-Vertrag (in der Fassung des Vertrages von Amsterdam) v. a. folgende Aufgaben hat: Erarbeitung von Stellungnahmen für den Rat der EU und die Europ. Kommission, Beobachtung der Wirtschafts- und Finanzlage der Mitgl.-Länder der EU, Überprüfung des Kapitalverkehrs und der Freiheit des Zahlungsverkehrs. Jeder Mitgl.-Staat sowie die Europ. Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitgl. des Ausschusses.
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