Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Winterausfallgeld
Winterausfallgeld(früher Schlechtwettergeld), Lohnersatzleistung im Baugewerbe für witterungsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit (1. 11. bis 31. 3.) ab der 121. Ausfallstunde in Höhe von 67 % (60 % bei Antragstellern ohne Kind) des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts (soll künftig aufgrund der Vereinbarung zw. Bundes-Reg., Bauarbeitgebern und Gewerkschaft ab 101. Ausfallstunde gezahlt werden). Voraussetzung ist, dass ein durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelter Anspruch auf Leistungen für die ersten 120 Stunden bzw. als Sonderform für die ersten 50 Ausfallstunden ausgeschöpft ist (Winterausfallgeld-Vorausleistung).
Winterausfallgeld(früher Schlechtwettergeld), Lohnersatzleistung im Baugewerbe für witterungsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit (1. 11. bis 31. 3.) ab der 121. Ausfallstunde in Höhe von 67 % (60 % bei Antragstellern ohne Kind) des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts (soll künftig aufgrund der Vereinbarung zw. Bundes-Reg., Bauarbeitgebern und Gewerkschaft ab 101. Ausfallstunde gezahlt werden). Voraussetzung ist, dass ein durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelter Anspruch auf Leistungen für die ersten 120 Stunden bzw. als Sonderform für die ersten 50 Ausfallstunden ausgeschöpft ist (Winterausfallgeld-Vorausleistung).