Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Willkürverbot
Willkürverbot,das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip ergebende, für alle staatl. Gewalten geltende Verbot der Willkür, v.a. Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln (bes. zu beachten bei Entscheidungen nach Ermessen).
Willkürverbot,das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip ergebende, für alle staatl. Gewalten geltende Verbot der Willkür, v.a. Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln (bes. zu beachten bei Entscheidungen nach Ermessen).