Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Willkürverbot
Willkürverbot,das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip ergebende, für alle staatl. Gewalten geltende Verbot der Willkür, v.a. Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln (bes. zu beachten bei Entscheidungen nach Ermessen).
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