Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wildschaden
Wildschaden,der durch bestimmtes jagdbares Wild angerichtete Schaden an Grundstücken und deren Erzeugnissen. Die Verpflichtung des Jagdberechtigten zum Schadensersatz ist im Bundesjagd-Ges. geregelt. - In Österreich regeln die Jagdgesetze der Länder, in der Schweiz die kantonalen Rechte den Ersatz für Wildschaden.
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