Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wilderei
Wilderei,unrechtmäßiges Jagen oder Fischen in fremdem Revier; Jagd- und Fisch-W. werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 292, 293 StGB).
Wilderei,unrechtmäßiges Jagen oder Fischen in fremdem Revier; Jagd- und Fisch-W. werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 292, 293 StGB).