Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wette
Wette,Vertrag, bei dem eine oder (meist) beide Parteien sich zur Bekräftigung widersprechender Behauptungen verpflichten, dass der, dessen Behauptung sich als unrichtig erweist, eine bestimmte Leistung bewirken soll. Die W. ist rechtlich ebenso geregelt wie das Spiel. Renn-W. bei Pferderennen dürfen nach dem Rennwett- und Lotterie-Ges. vom 8. 4. 1922 nur an einem Totalisator oder bei einem Buchmacher gegen Wettschein abgeschlossen werden. - In Österreich und der Schweiz bestehen ähnl. Einrichtungen.
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