Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wettbewerbsbeschränkungen
Wettbewerbsbeschränkungen,Maßnahmen zu Einschränkung oder Aufhebung der Konkurrenz: a) seitens des Staates, z. B. durch Außenhandelsbeschränkung; b) seitens der Konkurrenten durch abgestimmtes Verhalten oder Kartellbildung (Kartell, Kartellrecht), durch Boykott, Lieferverweigerung, Preisdiskriminierung sowie durch Unternehmenszusammenschlüsse.
Wettbewerbsbeschränkungen,Maßnahmen zu Einschränkung oder Aufhebung der Konkurrenz: a) seitens des Staates, z. B. durch Außenhandelsbeschränkung; b) seitens der Konkurrenten durch abgestimmtes Verhalten oder Kartellbildung (Kartell, Kartellrecht), durch Boykott, Lieferverweigerung, Preisdiskriminierung sowie durch Unternehmenszusammenschlüsse.