Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Westeuropäische Union
Wẹsteuropäische Union,engl. Western European Union, Abk. WEU, frz. Union de l' Europe Occidentale, Abk. UEO, internat. Organisation für Sicherheit und Verteidigung (Sitz: Brüssel). Grundlage der WEU bildet der durch die Pariser Verträge (1954) geänderte Brüsseler Pakt (1948), der am 6. 5. 1955 in Kraft trat. Vollmitglieder der WEU sind Großbritannien, Frankreich, die Beneluxstaaten, seit 1954 Dtl. und Italien, seit 1988 Spanien und Portugal sowie seit 1992 Griechenland. Assoziierte Mitglieder sind seit 1992 (formal seit 1995) Island, Norwegen und die Türkei; diese Staaten können in allen Gremien und an allen Maßnahmen der WEU teilnehmen, dürfen jedoch nicht die Konsensentscheidungen der Vollmitglieder blockieren. Beobachter, die bei Sitzungen der WEU-Gremien Rederecht haben, sind seit 1992 Irland und Dänemark sowie seit 1995 Finnland, Österreich und Schweden. Assoziierte Partner, die an Sitzungen des WEU-Rates und einiger Gremien von Fall zu Fall teilnehmen, sind seit 1994 (formal seit 1995) die im ehem., 1992 gegründeten Konsultationsforum zusammengeschlossenen Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowak. Rep., Tschech. Rep. und Ungarn sowie seit 1996 Slowenien.
Aufgaben und Ziele: Alle Vollmitglieder sind im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitgl. zu bedingungslosem Beistand verpflichtet; dies unterscheidet die WEU von der NATO. Daneben versteht sich die WEU als verteidigungspolit. Komponente der Europ. Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), als Instrument zur Schaffung eines gemeinsamen europ. Sicherheitsraumes sowie als europ. Pfeiler der NATO. Seit dem Petersberger Abkommen von 1992 konzentrieren sich die Aufgaben der WEU v. a. auf humanitäre Hilfe, Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen sowie auf Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich der Herbeiführung des Friedens. Bei der Umsetzung militär. Vorhaben kann sich die WEU auch auf NATO-Strukturen (u. a. auf die Alliierten Streitkräftekommandos CJTF) sowie auf nat. bzw. multinat. Streitkräfteverbände (u. a. auf das Eurokorps) stützen. Der erste Einsatz der WEU erfolgte 1987-89 anlässlich des 1. Golfkrieges, indem die Mitgl.staaten Marinestreitkräfte in das Krisengebiet entsandten und sich an der Minenräumung beteiligten.
Organe: Oberstes Entscheidungsgremium ist der Rat, der sich zum einen aus den i. d. R. zweimal jährlich tagenden Außen- und Verteidigungsministern (Ministerrat) und zum anderen auf Botschafterebene zur Überwachung der laufenden WEU-Aktivitäten aus dem Ständigen Rat zusammensetzt. Daneben existieren versch. Arbeitsgruppen. Hilfsorgane des Rates sind: 1) das 1990 gegründete WEU-Institut für Sicherheitsstudien (Sitz: Paris); 2) das 1993 eröffnete WEU-Satellitenzentrum (Sitz: Torrejón bei Madrid), das Satellitenbilder zur Beobachtung von Krisen, zur Überwachung von Abrüstungsvereinbarungen sowie zur Umweltbeobachtung auswertet; 3) die 1997 eingerichtete Westeurop. Rüstungsorganisation (WEAO) als Vorstufe einer geplanten europ. Rüstungsagentur. Das Generalsekretariat unterstützt administrativ die Arbeit des Rates und stellt die Verbindung zw. den einzelnen WEU-Organen sicher; es wird geleitet von einem Gen.-Sekr., der die WEU nach außen vertritt und die Ratssitzungen leitet. Die zweimal jährlich bzw. ganzjährig in Ausschüssen tagende Parlamentarische Versammlung (Sitz: Paris), die sich aus Vertretern der nat. Parlamente zusammensetzt, erörtert hauptsächlich sicherheits- und verteidigungspolit. Fragen und kann an den Rat Empfehlungen richten. Der Rat ist jedoch nicht an die Empfehlungen gebunden. Die Westeuropäische Rüstungsgruppe (WEAG) ist innerhalb der WEU für Rüstungsfragen zuständig. 1992 aus der der NATO unterstellten europ. Programmgruppe hervorgegangen, gehören ihr die zehn Vollmitglieder, die NATO-Partner Dänemark, Norwegen und Türkei sowie seit 1997 als Beobachter Finnland, Österreich und Schweden an.
1997 wurde die Einrichtung eines dem Rat unterstehenden Militärausschusses beschlossen, der als höchstes militär. Gremium aus den Generalstabschefs der Vollmitglieder (für Dtl. der Generalinspekteur der Bundeswehr) besteht und die Politiker militärisch berät sowie für die militär. Umsetzung polit. Beschlüsse verantwortlich ist. Ferner beaufsichtigt er die 1992 eingerichtete Planungszelle, in der die militär. Vertreter der 13 Mitgliedsstaaten u. a. Eventualpläne für den Einsatz von Streitkräften unter WEU-Führung ausarbeiten.
Literatur:
Schell, P.: Bündnis im Schatten. Die W. U. in den 80er Jahren. Bonn 1991.
Fleuss, M.: Die operationelle Rolle der W. U. in den neunziger Jahren. Frankfurt am Main u. a. 1996.
Sicherheit in Europa. Die W. U., hg. v. R. Antretter. Bonn 1997.
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