Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wertzuwachssteuer
Wertzuwachssteuer,Steuer auf den Wertzuwachs (in Geld ausgedrückte Wertschätzung, die nicht auf substanzieller Vermehrung basiert) des Gesamt- oder eines Teilvermögens. Das gegenwärtige dt. Steuersystem kennt keine direkte W.; indirekt werden die nicht realisierten Wertzuwächse u. a. über die Vermögensteuer erfasst, realisierte Wertzuwächse (Veräußerungsgewinne) z. T. im Rahmen der Einkommensteuer.
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