Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wertpapierhandel
Wertpapierhandel, Handel mit Effekten durch Kreditinstitute u. a. Finanzdienstleistungsunternehmen. Beim börslichen W. erfolgt die Übertragung von börsennotierten Wertpapieren zw. Börsenteilnehmern unter Einschaltung einer organisierten Börse, wobei zunehmend elektron. Handelssysteme (Xetra) an Bedeutung gewinnen. Der außerbörsliche W. umfasst Geschäfte in nicht börsennotierten sowie börsennotierten Wertpapieren ohne Involvierung einer Börse (z. B. Telefonhandel zw. Kreditinstituten). Das W.-Gesetz (Abk. WpHG) vom 26. 7. 1994 (i. d. F. vom 9. 9. 1998) regelt die Aufsicht über den W. (v. a. durch Etablierung des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel und Fixierung seiner Befugnisse bzw. der Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsgremien), die Überwachung und präventive Bekämpfung von Insidergeschäften, die Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen (Ad-hoc-Publizität) sowie die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften. Es enthält auch Verhaltensvorschriften für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Anlegerschutz).
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