Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wert
Wert,1) Philosophie: in einem weiten Sinn Grund, Norm bzw. Ergebnis einer (positiven) Wertung, d. h. die Bevorzugung einer Handlung vor einer anderen oder eines Gegenstandes, eines Sachverhaltes vor einem anderen. W. im Sinne der Gründe und Normen für Wertungen sind Thema und Gegenstand der Philosophie im Rahmen werttheoret. Konzeptionen (Wertphilosophie und Wertethik) und jeder ethisch-polit. Theorie.
2) Prozessrecht: der Streitwert.
3) Volkswirtschaftslehre: Bedeutung, die Gütern im Hinblick auf ihre Fähigkeit, Mittel der Bedürfnisbefriedigung zu sein, beigemessen wird. Der W. von Gütern wird bestimmt durch den aufgrund der Bedarfsdeckung gewährten Nutzen sowie den Grad der Knappheit im Verhältnis zum Bedarf. Es wird zw. Gebrauchswert und Tauschwert unterschieden. (Werttheorie)
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