Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Werkverkehr
Werkverkehr,Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens mit eigenen Verkehrsmitteln. Der W. ist nach § 9 Güterkraftverkehrs-Ges. vom 22. 6. 1998 erlaubnisfrei; es besteht keine Versicherungspflicht.
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