Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Werkmietwohnung
Werkmietwohnung,in werkseigenen (oder vom Arbeitgeber gemieteten) Gebäuden dem Arbeitnehmer aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vermieteter Wohnraum. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dem Vermieter eine verkürzte Kündigungsfrist zur Auflösung des Mietverhältnisses zu (§§ 565 b, c, d BGB). Von der W. zu unterscheiden ist die Werkdienstwohnung (Dienstwohnung), die im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen wird und für die neben dem Arbeitsvertrag kein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen wird (z. B. Hausmeisterwohnung); das Nutzungsrecht an der Wohnung endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hat jedoch der Nutzer die Wohnung überwiegend selbst ausgestattet oder führt er mit seiner Familie in der Wohnung einen eigenen Hausstand, gelten die Vorschriften über die W. (§ 565 e BGB).
Werkmietwohnung,in werkseigenen (oder vom Arbeitgeber gemieteten) Gebäuden dem Arbeitnehmer aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses vermieteter Wohnraum. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dem Vermieter eine verkürzte Kündigungsfrist zur Auflösung des Mietverhältnisses zu (§§ 565 b, c, d BGB). Von der W. zu unterscheiden ist die Werkdienstwohnung (Dienstwohnung), die im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen wird und für die neben dem Arbeitsvertrag kein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen wird (z. B. Hausmeisterwohnung); das Nutzungsrecht an der Wohnung endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hat jedoch der Nutzer die Wohnung überwiegend selbst ausgestattet oder führt er mit seiner Familie in der Wohnung einen eigenen Hausstand, gelten die Vorschriften über die W. (§ 565 e BGB).