Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Werk
Werk,1) Recht: a) die durch das Urheberrechtsgesetz (Urheberrecht) geschützte persönl. geistige Schöpfung; b) im Zivilrecht der Gegenstand eines W.-Vertrags.
2) Wirtschaft: räumlich zusammenhängende Produktionsstätte innerhalb eines Unternehmens.
Werk,1) Recht: a) die durch das Urheberrechtsgesetz (Urheberrecht) geschützte persönl. geistige Schöpfung; b) im Zivilrecht der Gegenstand eines W.-Vertrags.
2) Wirtschaft: räumlich zusammenhängende Produktionsstätte innerhalb eines Unternehmens.