Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
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Werk,1) Recht: a) die durch das Urheberrechtsgesetz (Urheberrecht) geschützte persönl. geistige Schöpfung; b) im Zivilrecht der Gegenstand eines W.-Vertrags.
2) Wirtschaft: räumlich zusammenhängende Produktionsstätte innerhalb eines Unternehmens.
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