Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wergeld
Wergeld[ahd. wer »Mann«] (Blutgeld), im german. Recht (bis zum 13. Jh.) Sühnegeld für einen Totschlag, das an die Sippe des Erschlagenen entrichtet werden musste.
Wergeld[ahd. wer »Mann«] (Blutgeld), im german. Recht (bis zum 13. Jh.) Sühnegeld für einen Totschlag, das an die Sippe des Erschlagenen entrichtet werden musste.