Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Werbegeschenk
Werbegeschenk, mit dem Namen bzw. einer Marke des Werbenden versehene unentgeltl. Zuwendung an Händler und Kunden, die im Ggs. zur Zugabe von einem Handelsgeschäft unabhängig ist. W. in wert- und mengenmäßig nicht vertretbarem Umfang, eine mit der Schenkung verbundene Kaufverpflichtung (psycholog. Kaufzwang) oder Zweckgeschenke wie leistungsbezogene Schmiergelder gelten als unlauterer Wettbewerb. Steuerrechtlich (§ 4 Abs. 5 EStG) dürfen W. (unentgeltl. Vermögenszuwendungen) insgesamt 75 DM pro Jahr und Empfänger nicht überschreiten.
Werbegeschenk, mit dem Namen bzw. einer Marke des Werbenden versehene unentgeltl. Zuwendung an Händler und Kunden, die im Ggs. zur Zugabe von einem Handelsgeschäft unabhängig ist. W. in wert- und mengenmäßig nicht vertretbarem Umfang, eine mit der Schenkung verbundene Kaufverpflichtung (psycholog. Kaufzwang) oder Zweckgeschenke wie leistungsbezogene Schmiergelder gelten als unlauterer Wettbewerb. Steuerrechtlich (§ 4 Abs. 5 EStG) dürfen W. (unentgeltl. Vermögenszuwendungen) insgesamt 75 DM pro Jahr und Empfänger nicht überschreiten.