Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Welturheberrechtsabkommen
Welturheberrechtsabkommen,Abk. WUA, am 6. 9. 1952 in Genf abgeschlossenes, am 24. 7. 1971 in Paris revidiertes internat. Urheberrechtsabkommen, dem auch Nichtmitgl. der Berner Übereinkunft (z. B. urspr. die USA) beigetreten sind. Das WUA dient insbesondere dem Zweck, die veröffentlichten Werke von Urhebern aus Vertragsstaaten wie die Werke inländ. Urheber zu schützen.
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