Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Weltkulturerbe
Weltkulturerbe,von der UNESCO als schutzwürdig erklärte Kunstwerke und Baudenkmäler, bei deren Schutz und/oder Restaurierung fachl. und materielle Hilfe geleistet wird. Das Programm wurde mit einem Aufruf der UNESCO vom 8. 3. 1960 zur Rettung nub. Denkmäler im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Assuanstaudammes eingeleitet. Unter dem Begriff Welterbe werden neben Kulturgütern auch schutzwürdige Landschaftsregionen (Weltnaturerbe) zusammengefasst und in der Welterbeliste (World Heritage List) registriert. Rechtsgrundlage ist die Konvention des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972 von der UNESCO angenommen, seit 1975 in Kraft). Außerdem wird eine Rote Liste des Welterbes geführt, die das bes. gefährdete Welterbe erfasst und in die auch Denkmäler eingetragen werden können, für die von dem zuständigen Unterzeichnerstaat kein Antrag gestellt wurde.
Weltkulturerbe,von der UNESCO als schutzwürdig erklärte Kunstwerke und Baudenkmäler, bei deren Schutz und/oder Restaurierung fachl. und materielle Hilfe geleistet wird. Das Programm wurde mit einem Aufruf der UNESCO vom 8. 3. 1960 zur Rettung nub. Denkmäler im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Assuanstaudammes eingeleitet. Unter dem Begriff Welterbe werden neben Kulturgütern auch schutzwürdige Landschaftsregionen (Weltnaturerbe) zusammengefasst und in der Welterbeliste (World Heritage List) registriert. Rechtsgrundlage ist die Konvention des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972 von der UNESCO angenommen, seit 1975 in Kraft). Außerdem wird eine Rote Liste des Welterbes geführt, die das bes. gefährdete Welterbe erfasst und in die auch Denkmäler eingetragen werden können, für die von dem zuständigen Unterzeichnerstaat kein Antrag gestellt wurde.