Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Welthandelsorganisation
Welthandelsorganisation(engl. World Trade Organization, Abk. WTO), Sonderorganisation der UNO für den Welthandel, gegr. am 15. 4. 1994 in Marrakesch (Marokko) durch Unterzeichnung des am 15. 12. 1993 vereinbarten GATT-Abkommens der Uruguay-Runde; Sitz: Genf. Die WTO trat am 1. 1. 1995 in Kraft und löste zum 1. 1. 1996 das GATT endgültig ab.
Ziele: Die WTO bildet einen umfassenden vertragl. und institutionellen Rahmen für die Stärkung der globalen wirtsch. Kooperation und die Gestaltung der weltweiten Handelsbeziehungen. Das Regelsystem der WTO basiert v. a. auf drei Säulen: dem GATT mit seinen Unterabkommen und Entscheidungen sowie den Ergebnissen der Uruguay-Runde, dem Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (GATS) und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS). Wichtigste Prinzipien für die Gewährleistung eines freien Welthandels sind danach: Reziprozität (Prinzip der Gegenseitigkeit), Liberalisierung (Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen) und Nichtdiskriminierung (insbesondere Meistbegünstigung). Die WTO wendet die Meistbegünstigung strikter an, institutionalisiert ein verbindl. Streitschlichtungsverfahren und ersetzt das lose System der Verhandlungen (GATT-Runden) durch ein System regelmäßiger Verhandlungen und stellt sich das Ziel, multinat. Liberalisierungsabkommen für ausgewählte Märkte zu initiieren. Erste Ergebnisse wurden 1997 bzw. 1999 für die Bereiche Informationstechnologien, Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen erzielt. Grundsätzlich gilt für Entscheidungen innerhalb der WTO das Konsensprinzip. Voraussetzung für die WTO-Mitgliedschaft ist die Annahme sämtl. Ergebnisse der Uruguay-Runde.
Organe: Oberstes Organ ist die Ministerkonferenz; zw. den Tagungen übernimmt der Allgemeine Rat deren Funktion. Diesem sind das Streitschlichtungsorgan und das Organ für den handelspolit. Überprüfungsmechanismus zugeordnet. Weiterhin besteht ein Sekretariat, das ein von der Ministerkonferenz ernannter Gen.-Sekr. leitet. Unter Leitung des Allgemeinen Rats überprüfen der Rat für Warenhandel, der Rat für Dienstleistungen und der Rat für handelsbezogene Aspekte von Schutzrechten für geistiges Eigentum die Einhaltung der GATT-Regeln und der Ergebnisse der Uruguay-Runde. Als Ausschüsse der Ministerkonferenz bzw. des Allgemeinen Rats arbeiten der Ausschuss für Handel und Entwicklung, der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Verwaltung. Der WTO gehören (1999, nach Aufnahme Estlands) 135 stimmberechtigte Voll-Mitgl. an; weitere Staaten (darunter China und Russland) haben Beobachterstatus.
Welthandelsorganisation(engl. World Trade Organization, Abk. WTO), Sonderorganisation der UNO für den Welthandel, gegr. am 15. 4. 1994 in Marrakesch (Marokko) durch Unterzeichnung des am 15. 12. 1993 vereinbarten GATT-Abkommens der Uruguay-Runde; Sitz: Genf. Die WTO trat am 1. 1. 1995 in Kraft und löste zum 1. 1. 1996 das GATT endgültig ab.
Ziele: Die WTO bildet einen umfassenden vertragl. und institutionellen Rahmen für die Stärkung der globalen wirtsch. Kooperation und die Gestaltung der weltweiten Handelsbeziehungen. Das Regelsystem der WTO basiert v. a. auf drei Säulen: dem GATT mit seinen Unterabkommen und Entscheidungen sowie den Ergebnissen der Uruguay-Runde, dem Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (GATS) und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS). Wichtigste Prinzipien für die Gewährleistung eines freien Welthandels sind danach: Reziprozität (Prinzip der Gegenseitigkeit), Liberalisierung (Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen) und Nichtdiskriminierung (insbesondere Meistbegünstigung). Die WTO wendet die Meistbegünstigung strikter an, institutionalisiert ein verbindl. Streitschlichtungsverfahren und ersetzt das lose System der Verhandlungen (GATT-Runden) durch ein System regelmäßiger Verhandlungen und stellt sich das Ziel, multinat. Liberalisierungsabkommen für ausgewählte Märkte zu initiieren. Erste Ergebnisse wurden 1997 bzw. 1999 für die Bereiche Informationstechnologien, Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen erzielt. Grundsätzlich gilt für Entscheidungen innerhalb der WTO das Konsensprinzip. Voraussetzung für die WTO-Mitgliedschaft ist die Annahme sämtl. Ergebnisse der Uruguay-Runde.
Organe: Oberstes Organ ist die Ministerkonferenz; zw. den Tagungen übernimmt der Allgemeine Rat deren Funktion. Diesem sind das Streitschlichtungsorgan und das Organ für den handelspolit. Überprüfungsmechanismus zugeordnet. Weiterhin besteht ein Sekretariat, das ein von der Ministerkonferenz ernannter Gen.-Sekr. leitet. Unter Leitung des Allgemeinen Rats überprüfen der Rat für Warenhandel, der Rat für Dienstleistungen und der Rat für handelsbezogene Aspekte von Schutzrechten für geistiges Eigentum die Einhaltung der GATT-Regeln und der Ergebnisse der Uruguay-Runde. Als Ausschüsse der Ministerkonferenz bzw. des Allgemeinen Rats arbeiten der Ausschuss für Handel und Entwicklung, der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Verwaltung. Der WTO gehören (1999, nach Aufnahme Estlands) 135 stimmberechtigte Voll-Mitgl. an; weitere Staaten (darunter China und Russland) haben Beobachterstatus.