Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Weistum
Weistum[ahd. »Weisheit«], Rechtsweisung, Aussage rechtskundiger Männer über das geltende Recht, die entsprechend der mittelalterl. Auffassung vom Wesen des Rechts nicht selbstständige Setzung, sondern Findung und Verkündung vorgegebenen Rechts (Gewohnheitsrecht) bedeutete. So beruhten die Stammesrechte auf Weisung ebenso wie viele Reichsgesetze. Zahlr. sind die meist aus dem 15. und 16. Jh. stammenden bäuerl. Weistümer.
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