Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Weihe
Weihe,Religionsgeschichte: rituelle Handlung, durch die eine Person, ein Tier, ein Ort, Gebäude oder eine Sache aus dem profanen Bereich herausgehoben und in besonderer Weise für den Dienst (Kultus) Gottes, der Götter bzw. des als hl. Macht Verehrten bestimmt wird, z. B. Priester-, Kirch-, Glocken-, Wasser-W.; bei Personen mit der Übertragung der entsprechenden (exklusiven) Vollmachten verbunden. - Die kath. Kirche und die Ostkirchen verstehen die W. von Personen (Ordo) als Sakrament, das ausschl. Männern durch Ordination, abgestuft in drei, mit unterschiedl. Vollmachten verbundenen W.-Graden gespendet wird: Diakonats-, Priester- und Bischofs-W. Die W. zum Diakon setzt in den Ostkirchen die (niedere) W. zum Hypodiakon voraus; dem entsprach bis 1972 in der kath. Kirche der Subdiakon. Die evang. Kirchen kennen keine W. von Personen und Sachen und verstehen entsprechende Handlungen als feierl. Beauftragungen und Indienststellungen. Die anglikan. Kirchen halten am sakramentalen Charakter der Ordination fest.
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