Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wehrkraftzersetzung
Wehrkraftzersetzung, im nat.-soz. Dtl. ein im Rahmen des Kriegssonderstrafrechts durch die VO vom 17. 8. 1938 eingeführter Strafbestand, der mit der Todesstrafe bedroht war; erfasste öffentl. Aufforderungen zur Verweigerung des Dienstes in der Wehrmacht und alle Versuche, die »wehrhafte Selbstbehauptung« zu lähmen oder zu zersetzen. Mit fortschreitender Dauer des Zweiten Weltkriegs stufte man fast alle krit. Äußerungen als W. ein, aufgrund derer - neben der Fahnenflucht - die meisten Todesurteile verhängt wurden.
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