Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wehrdienstgerichte
Wehrdienstgerichte,Dienstgerichte des Bundes (Art. 96 Abs. 4 GG) für Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten nach der Wehrbeschwerdeordnung. Die W. gliedern sich in Truppendienstgerichte und (als Rechtsmittelinstanz) die Wehrdienstsenate beim Bundesverwaltungsgericht.
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