Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wechselprozess
Wechselprozess,beschleunigter Prozess, in dem Ansprüche aus Wechseln geltend gemacht werden können. Der W. ist eine Unterart des Urkundenprozesses, ein summar. Verfahren mit Beschränkung der Beweismittel auf Urkunden, Parteivernehmung, aber bes. kurzer Einlassungsfrist (§§ 602 ff. ZPO).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Wechselprozess