Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Weber-Fechner-Gesetz
Weber-Fẹchner-Gesetz,von E. H. Weber 1834 zuerst formulierte Annahme, dass über einen großen Reizstärkebereich hin das Verhältnis des Reizzuwachses, der nötig ist, um einen merkl. Empfindungszuwachs zu bewirken, zur Intensität des Ausgangsreizes in einem gleich bleibenden Verhältnis steht; je intensiver der Reiz, desto stärker muss der Zuwachs sein, um eine Unterschiedswahrnehmung zu bewirken. G. T. Fechner leitete 1860 hieraus das psychophys. Grundgesetz ab, nach dem die Intensität einer Empfindung dem Logarithmus des Reizes proportional ist. Das W.-F.-G. wird heute nur noch für Reize mittlerer Stärke als näherungsweise gültig angesehen.
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