Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wasserwirtschaft
Wasserwirtschaft,die planmäßige Bewirtschaftung des ober- und unterird. Wasservorrates, der Menge wie der Güte nach. Sie umfasst die Regelung der Bodenfeuchtigkeit durch Bewässerung und Entwässerung, die Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser, den Bau von Talsperren und Wasserkraftwerken, die Stadtentwässerung und Abwasserreinigung, den Ausbau der Binnenwasserstraßen und die Regelung ihres Wasserstandes (Flussregelung) sowie den Schutz der Gewässer (Gewässerschutz).
W. ist eine Hoheitsaufgabe des Staates, die von der W.-Verwaltung mit ihren W.-Ämtern, für die Wasserstraßen von den Wasserstraßenämtern wahrgenommen wird; gesetzl. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz. (Wasserrecht)
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