Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wasserturbine
Wasserturbine,Strömungskraftmaschine, in deren Laufrad die potenzielle und kinet. Energie des Wassers in mechan. Arbeit umgewandelt wird. Das Laufrad sitzt auf der Welle, die i. Allg. direkt die Arbeitsmaschine (Generator) antreibt. Wird das Wasser nur an wenigen Punkten des Umfangs auf das Laufrad geleitet, so ist die W. teilbeaufschlagt; wird längs des ganzen Umfangs Wasser zugeführt, so ist die W. vollbeaufschlagt. Bei Freistrahlturbinen (Peltonturbinen) trifft das Wasser aus einer Düse (Leitapparat) in Richtung der Radtangente auf die am Laufrad sitzenden Schaufeln. Beim Aufprall auf die Schaufeln ändert das Wasser seine Geschwindigkeit (Betrag und Richtung) und überträgt die entsprechende Energie auf das Rad; der Druck des Wassers ändert sich innerhalb der Turbine nicht (Gleichdruck-Aktionsturbine). Freistrahlturbinen werden für verhältnismäßig kleine Wasserströme bei großen Fallhöhen verwendet. Die Francis- und Kaplanturbinen sind vollbeaufschlagte Überdruckturbinen, d. h., der Wasserdruck nimmt stetig vom Eintritt gegen den Austritt hin ab. Das Leitrad wird mit drehbaren Schaufeln ausgeführt und dient als Regel- und Absperrorgan. Die Turbinenwelle ist mit der Generatorwelle meist fest gekuppelt. Überdruckturbinen werden sowohl mit stehender als auch mit liegender Welle gebaut. Francisturbinen werden auch für große Fallhöhen, Kaplanturbinen für geringere Fallhöhen und mit Laufraddurchmessern von rd. 10 m ausgeführt. Eine Sonderbauart der Überdruckturbinen ist die Rohrturbine zur wirtsch. Ausnutzung kleiner Fallhöhen in Fluss- und Gezeitenkraftwerken. Die Wirkungsgrade der W. liegen oft über 90 %, bei großen Turbinen mitunter über 95 %.
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