Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Wasser- und Schifffahrtsbehörden
Wasser- und Schifffahrtsbehörden, Behörden, die in Dtl. dem Bundesmin. für Verkehr unterstehen und für die Wasserstraßenverwaltung zuständig sind. Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen, der bundeseigenen Häfen und Talsperren, Sicherung des Fahrwassers, Lotsenwesen u. a. Ihnen unterstehen die Wasser- und Schifffahrtsämter sowie die diesen gleichgestellten Dienststellen wie Wasserbauämter und Wasserstraßen-Maschinenämter.
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