Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Washingtoner Artenschutzabkommen
Washingtoner Artenschutzabkommen['wɔʃɪŋtən-], die im deutschsprachigen Raum übl. Bez. für das »Übereinkommen über den internat. Handel mit gefährdeten Arten der frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt« (CITES), unterzeichnet am 3. 3. 1973 in Washington (D. C.); Beitritt der Bundesrep. Dtl. am 22. 3. 1976, der Schweiz am 9. 7. 1974. Das W. A. enthält, entsprechend dem Grad der Schutzbedürftigkeit der Arten, abgestufte Maßnahmen (vom weltweiten Handelsverbot bis zu Teilbeschränkungen in einzelnen Staaten).
Washingtoner Artenschutzabkommen['wɔʃɪŋtən-], die im deutschsprachigen Raum übl. Bez. für das »Übereinkommen über den internat. Handel mit gefährdeten Arten der frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt« (CITES), unterzeichnet am 3. 3. 1973 in Washington (D. C.); Beitritt der Bundesrep. Dtl. am 22. 3. 1976, der Schweiz am 9. 7. 1974. Das W. A. enthält, entsprechend dem Grad der Schutzbedürftigkeit der Arten, abgestufte Maßnahmen (vom weltweiten Handelsverbot bis zu Teilbeschränkungen in einzelnen Staaten).